Eine Reise gleicht einem Spiel.
Es ist immer etwas Gewinn und Verlust dabei -
meist von der unerwarteten Seite.
Zitiert aus einem Brief von Johann Wolfgang von Goethe an Friedrich von Schiller.
Ihr Vertrauen ist unsere Verpflichtung. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel. An der Erfüllung dieses Versprechens arbeiten alle Mitarbeiter der Kanzlei Bartholl täglich. Wir stellen höchste Anforderungen an die Qualität unserer Leistungen.
Sie profitieren als Mandant von unserer methodischen Informationsauswertung im europäischen Flugrecht und Luftverkehrsrecht, unserer grenzüberschreitenden Beratungstätigkeit, insbesondere in der Schweiz, in Österreich, in Frankreich und in Spanien und unserem zielgrichteten Lösungsansatz. Wir betreuen Sie weit über juristische Details hinaus. Sie genießen die Vorteile professioneller und persönlicher Betreuung. Haben Sie Fragen zu Ansprüchen auf Entschädigung bei einem Kfz-Verkehrsunfall, können Sie Kontakt zu dem von uns empfohlenen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufnehmen. Den Titel Fachanwalt für Reiserecht oder Fachanwalt für Flugrecht gibt es nicht. Die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl berät vor allem betroffene Reisende und Fluggäste in Angelegenheiten aus dem Reiserecht, Flugrecht und zu europäischen Fluggastansprüchen.
Die Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Bartholl engagieren sich in verschiedensten Verbänden, Interessenvereinigungen, Vereinen und internationalen Organisationen aus den Gebieten des Flugrechts, Reiserechts und Tourismus- und Passagierrechts. Rechtsanwalt Jan Bartholl ist |