28.08.2007 (Ms) Wenn Sie einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung, Rechtsschutzversicherung, Lebensversicherung oder anderer Versicherungsverträge stellen, unterschreiben Sie oft schon mit dem sog. "Probeantrag" bzw. den Antragsformularen Ihre Einwilligung, dass der Versicherer Ihre Daten an die HIS Zentraldatei oder Uniwagnis Datei weitergibt. Ihre Daten werden dort gespeichert und sind für alle Versicherer einsehbar.
Die wenigsten Versicherten sind sich bewusst, dass die Versicherungen jeden ihrer Kunden und potentiellen Neukunden sortieren und einordnen. Und die Mehrheit der Verbraucher wird bisher nichts vom Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungen gehört haben. Das brancheneigene HIS wird auch als Uniwagnis bezeichnet. Das von der Deutschen Versicherungswirtschaft betriebene Informationssystem sammelt wesentliche Daten der Versicherten in Deutschland. Die Vermerke speichern auffällige Kunden, Negativmerkmale oder Hinweise auf Besonderheiten der Versicherten.
Beim sogenannten Screening lesen die Versicherungen alle verfügbaren Risikofaktoren wie Alter, Geschlecht, Beruf, Einkommen, Branche, Wohnort, Wohnlage, Erwerbsbiographie und Zahlungsgepflogenheiten über den potentiellen Kunden aus und ordnen diese Informationen ein. Das Screening wird in Verbindung mit dem sogenannten Signaling vorgenommen. Beim Signaling leitet die Versicherung Rückschlüsse aus den Angaben und Wünschen der Versicherten her. Um ein solches Profil zu erstellen, greifen die Versicherungen auf das Hinweis- und Informationssystem zurück. In diesem System speichern die Versicherungen viele bei der Prüfung der Angaben zu einem Versicherungsantrag oder im Falle eines Schadens abgefragten Daten. Zu diesem Zweck lassen sich die Versicherungsunternehmen bereits im
Versicherungsantrag eine Einwilligung unterzeichnen, die den Austausch von
Informationen ermöglicht. Ohne diese Einwilligung haben interessierte Kunden keine Chance auf den Abschluss eines Versicherungsvertrages.
Die Versicherungen versuchen damit, Versicherungsbetrüger aufzufinden, Versicherungsmissbrauch zu verhindern und Personen mit hohem Risikopotential aus der Versichertengemeinschaft auszuschließen. Leider werden bei dieser Informationssammlung und Datenauswertung häufig falsche Annahmen, Schlussfolgerungen oder Daten zu Grunde gelegt, die nachteilig für den Verbraucher sind. In der HIS Zentraldatei wird beispielsweise auch vermerkt, dass der Versicherer Ihnen einen Versicherungsvertrag nur mit einem Riskikozuschlag angeboten hat.
Häufig wird Versicherten eine Auskunft über die eingetragenen Daten verweigert oder die Versicherer bestreiten gänzlich von der HIS Zentraldatei zu wissen. Versicherten ist daher zu raten, auf dem Recht auf Auskunft zu bestehen. Wenn Sie mit Ihrer Versicherung Probleme wegen der Datenspeicherung hatten oder ein Antrag auf Versicherungsschutz unerwartet abgelehnt wurde, können Sie sich jederzeit an die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl wenden. Wir werden mit Ihnen die Möglichkeiten erörtern und ein gemeinsames Vorgehen prüfen.
Achten Sie daher im Schadensfall oder bei Vertragsabschluss genauestens auf die von Ihnen getätigten Angaben. Welche Angaben Sie machen müssen und welche Angaben sie nicht mitteilen sollten, kann ein Experte im Einzelfall mit Ihnen besprechen. Häufig wird der Versicherungsschutz zu Unrecht oder mit falscher Begründung verweigert. Lassen Sie in jedem Schadensfall die Einzelheiten von Fachleuten sorgfältig überprüfen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl wenden. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Auskunft über die näheren Umstände einer Schadenbearbeitung oder eines abgelehnten Versicherungsvertrages zu verlangen. Versicherer sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz zur Auskunft verpflichtet. Jedem Schaden liegt ein Einzelfall und ein besonderer Versicherungsvertrag zu Grunde. Jeder Schaden stellt sich daher anders dar und die Rechtslage ist genauestens zu prüfen.
Wir bieten Ihnen zusätzlich an, Ihre Daten anonymisiert überprüfen zu lassen.