Die nicht ordnungsgemäße Beförderung des Reisegepäcks im Rahmen eines Fluges stellt grundsätzlich eine vertragswidrige Schlechtleistung oder Nichtleistung dar. Inwieweit die Gepäckverspätung, der Verlust des Koffers, die Beschädigung von aufgegebenem Gepäck oder sonstige Gepäckprobleme rechtlich erheblich und die Voraussetzungen der verschiedenen Anspruchsgrundlagen für Flugpassagiere erfüllt sind, ist zu überprüfen. Den Titel Fachanwalt für Reiserecht oder Fachanwalt für Flugrecht oder Gepäckrecht gibt es nicht. Die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl berät vor allem betroffene Reisende und Fluggäste in Angelegenheiten aus dem Reiserecht, Flugrecht und zu europäischen Fluggastansprüchen.
Schildern Sie uns Ihre Angelegenheit, wenn Sie Betroffener einer Gepäckverspätung oder eines Gepäckschadens geworden sind. Dazu können Sie das unten stehende Formular benutzen. Bitte denken Sie daran, Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Sie können das nachfolgende Formular verwenden oder direkt eine E-Mail an uns unter Gepäck (at) ra-janbartholl.de senden.
BITTE BEACHTEN SIE:
Gepäckschadensangelegenheiten sind immer Eilsachen. Sollte Ihr Gepäckvorfall bereits 7 bzw. 21 Tage zurückliegen, kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Flugrecht und Ansprechpartner für die Gepäckregulierung. Sie können uns unter folgender Telefonnummer erreichen:
Mobil +49 (0) 173 / 771 22 22
Folgend finden Sie das Formular für Betroffene einer Gepäckverspätung oder eines Kofferverlustes. Wenn Sie Betroffener einer Flugannullierung oder einer Flugverspätung sind, finden Sie die Formulare hier:
Formular für Betroffene einer Flugannullierung
Formular für Betroffene einer Flugverspätung.
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