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Schildern Sie uns Ihren Vorfall einer Flugannullierung

 

Die Stornierung, Umbuchung und Änderung einer Beförderung im Rahmen eines Fluges stellt grundsätzlich eine vertragswidrige Schlechtleistung oder Nichtleistung dar. Inwieweit die Annullierung des Fluges rechtlich erheblich und die Voraussetzungen der verschiedenen Anspruchsgrundlagen für Flugpassagiere, insbesondere der Fluggastverordnung (EG) Nr. 261/2004 erfüllt sind, ist zu überprüfen. Den Titel Fachanwalt für Reiserecht oder Fachanwalt für Flugrecht gibt es nicht. Die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl berät vor allem betroffene Reisende und Fluggäste in Angelegenheiten aus dem Reiserecht, Flugrecht und zu europäischen Fluggastansprüchen.

Schildern Sie uns Ihre Angelegenheit, wenn Sie Betroffener einer Flugannullierung oder Stornierung eines Fluges geworden sind. Dazu können Sie das unten stehende Formular benutzen. Bitte denken Sie daran, Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Sie können das nachfolgende Formular verwenden oder direkt eine E-Mail an uns unter Annullierung (at) ra-janbartholl.de senden.

Folgend finden Sie das Formular für Betroffene einer Flugannullierung. Wenn Sie Betroffener einer Flugverspätung, einer Gepäckverspätung oder eines Gepäckverlustes sind, finden Sie die Formulare hier:

Formular für Betroffene einer Flugverspätung

Formular für Betroffene einer Gepäckverspätung.

Wir freuen uns über Ihre Nachricht.

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